Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Stand: August 2026

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB") gelten für die Nutzung von LightJob unter lightjob.de sowie der zugehörigen Anwendungen und Dienste.

LightJob ermöglicht Nutzern insbesondere, lokale Aufgaben und Dienstleistungen zu veröffentlichen, passende Nutzer zu finden und miteinander zu kommunizieren.

2. Anbieter der Plattform

Anbieter von LightJob ist:

LightJob · Ole Schmitter · Einzelunternehmen

Hoterheideweg 37
40670 Meerbusch
Deutschland
info@lightjob.de

3. Rolle und Leistungen von LightJob

LightJob stellt eine technische Vermittlungs- und Kommunikationsplattform bereit. LightJob ist insbesondere nicht Arbeitgeber der Helfer, nicht Auftraggeber der eingestellten Leistungen und grundsätzlich nicht Vertragspartner der Vereinbarung zwischen Auftraggeber und Helfer.

Ob zwischen Nutzern im Einzelfall ein Dienst-, Werk- oder sonstiger Vertrag zustande kommt und welchen Inhalt dieser hat, richtet sich nach ihrer jeweiligen Vereinbarung und den gesetzlichen Vorschriften.

4. Registrierung und Nutzerkonten

Bestimmte Funktionen setzen eine Registrierung voraus. Nutzer müssen wahrheitsgemäße Angaben machen, ihre Zugangsdaten schützen und dürfen keine fremden Identitäten verwenden.

Die Nutzung ist derzeit ausschließlich volljährigen Personen gestattet. Pro Person soll nur ein persönliches Nutzerkonto geführt werden, soweit LightJob nicht ausdrücklich etwas anderes zulässt.

5. Profile, Identität und Qualifikationen

Angaben in Profilen und Aufträgen stammen grundsätzlich von den jeweiligen Nutzern. Ein normales LightJob-Profil stellt keine behördliche Identitätsprüfung, keine Hintergrundüberprüfung und keine Prüfung einer Gewerbeanmeldung, Handwerksrolleneintragung, Berufszulassung, Versicherung oder sonstigen Qualifikation dar.

Auftraggeber entscheiden selbst, wen sie beauftragen. Bei Tätigkeiten, für die besondere Erfahrung, Berechtigungen oder Nachweise relevant sind, sollten diese Punkte vor der Beauftragung direkt geklärt werden.

6. Vergütung und Bezahlung

Die Vergütung und der Zahlungsweg werden derzeit unmittelbar zwischen Auftraggeber und Helfer vereinbart. LightJob wickelt aktuell keine Zahlungen ab, verwahrt keine Gelder, bietet keinen Escrow- oder Treuhandservice an und erhebt derzeit keine Vermittlungsprovision auf die vereinbarte Vergütung.

LightJob schuldet weder die Durchführung noch die Vergütung der zwischen Nutzern vereinbarten Leistung. Sollte LightJob künftig eine Zahlungsabwicklung oder Gebühren einführen, werden die hierfür geltenden Bedingungen vor ihrer Anwendung transparent mitgeteilt.

7. Steuern, Sozialversicherung, Gewerbe und sonstige Anmeldepflichten

Nutzer sind selbst dafür verantwortlich, die für ihre konkrete Tätigkeit geltenden steuerlichen, sozialversicherungsrechtlichen, gewerberechtlichen und sonstigen gesetzlichen Pflichten einzuhalten.

§ 1 Abs. 4 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG) nimmt unter bestimmten Voraussetzungen nicht nachhaltig auf Gewinn gerichtete Dienst- oder Werkleistungen aus, die etwa aus Gefälligkeit oder im Wege der Nachbarschaftshilfe erbracht werden. Als nicht nachhaltig auf Gewinn gerichtet gilt nach dem Gesetz insbesondere eine Tätigkeit gegen geringes Entgelt. Eine Nutzung von LightJob führt jedoch nicht automatisch dazu, dass diese Ausnahme im konkreten Fall greift.

Werden Leistungen regelmäßig, dauerhaft, in größerem Umfang oder mit Gewinnerzielungsabsicht erbracht, können insbesondere steuerliche, gewerbliche oder sozialversicherungsrechtliche Pflichten entstehen. Bei einer abhängigen Beschäftigung in einem Privathaushalt können je nach Fall auch die hierfür vorgesehenen Anmeldeverfahren relevant sein.

LightJob entscheidet nicht über den rechtlichen Status einer Tätigkeit und bietet keine Rechts- oder Steuerberatung. Soweit gesetzliche Melde- oder Auskunftspflichten für Plattformbetreiber bestehen, kann LightJob die hierfür erforderlichen Daten verarbeiten und Nutzer zur Mitwirkung auffordern.

8. Zulassungspflichtige, sicherheitskritische und ausgeschlossene Tätigkeiten

Für bestimmte selbstständig betriebene Handwerke gelten besondere gesetzliche Voraussetzungen. Nach § 1 Handwerksordnung (HwO) darf ein zulassungspflichtiges Handwerk als stehendes Gewerbe grundsätzlich nur von Personen oder Unternehmen selbstständig betrieben werden, die in der Handwerksrolle eingetragen sind. Nutzer dürfen solche Leistungen nur anbieten oder übernehmen, wenn sie die für ihre konkrete Tätigkeit erforderlichen Voraussetzungen erfüllen.

Allgemeine Helferprofile sind insbesondere kein Ersatz für die erforderliche Qualifikation bei sicherheitskritischen Elektro-, Gas-, Heizungs- oder Installationsarbeiten. LightJob kann Kategorien oder einzelne Aufträge für allgemeine Helfer beschränken, ablehnen oder entfernen, wenn besondere rechtliche oder sicherheitsbezogene Anforderungen bestehen.

Medizinische Behandlungen, Medikamentengabe sowie pflegerische Versorgung sind nicht als allgemeine Helferleistungen vorgesehen. Unberührt bleiben praktische Alltagshilfen wie Einkaufen, Begleitung, Gesellschaft oder einfache Technikhilfe, soweit hierfür keine besondere Zulassung erforderlich ist.

9. Bewertungen

Bewertungen dürfen nur im Zusammenhang mit tatsächlich durchgeführten und in LightJob als abgeschlossen geführten Aufträgen abgegeben werden. Missbräuchliche, beleidigende, irreführende oder manipulierte Bewertungen können eingeschränkt oder entfernt werden.

10. Verhaltenspflichten und unzulässige Inhalte

Nutzer müssen geltendes Recht und die Rechte Dritter beachten. Untersagt sind insbesondere:
  • rechtswidrige, betrügerische oder bewusst falsche Angebote und Angaben,
  • beleidigende, diskriminierende, bedrohende oder belästigende Inhalte,
  • Spam und missbräuchliche Kontaktaufnahme,
  • illegale Dienstleistungen oder Tätigkeiten ohne erforderliche Berechtigung,
  • der Handel mit verbotenen oder gefährlichen Gegenständen und Substanzen,
  • sexuelle Dienstleistungen,
  • unerlaubte Glücksspiel- oder Finanzdienstleistungen,
  • medizinische Behandlungen oder pflegerische Versorgung als allgemeiner Helferauftrag.

Nutzer verpflichten sich zu einem respektvollen und sicheren Umgang miteinander.

11. Haftung

LightJob ist nicht für die tatsächliche Durchführung, Qualität oder das Ergebnis der zwischen Nutzern vereinbarten Leistungen verantwortlich und übernimmt keine Garantie dafür, dass ein bestimmter Auftrag zustande kommt oder ein Nutzer für eine konkrete Tätigkeit geeignet ist.

LightJob haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und in sonstigen Fällen, in denen eine Haftungsbeschränkung gesetzlich unzulässig ist. Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

12. Moderation, Sperrung und Kündigung

LightJob kann Inhalte einschränken oder entfernen und Nutzerkonten vorübergehend oder dauerhaft beschränken, wenn konkrete Anhaltspunkte für Rechtsverstöße, Sicherheitsrisiken, Missbrauch oder erhebliche Verstöße gegen diese AGB bestehen. Gesetzliche Rechte der Nutzer bleiben unberührt.

Nutzer können ihr Konto über die vorgesehenen Funktionen löschen, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten oder andere zulässige Gründe einer sofortigen Löschung einzelner Daten entgegenstehen.

13. Datenschutz

Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten und zu den Rechten betroffener Personen befinden sich in der Datenschutzerklärung von LightJob.

14. Änderungen dieser AGB

LightJob kann diese AGB ändern, wenn hierfür ein sachlicher Grund besteht, insbesondere bei Änderungen des Funktionsumfangs, der Rechtslage oder technischer Abläufe. Soweit eine Zustimmung gesetzlich erforderlich ist, werden Änderungen nicht ohne die erforderliche Zustimmung wirksam. Nutzer werden über wesentliche Änderungen angemessen informiert.

15. Schlussbestimmungen

Es gilt deutsches Recht unter Beachtung zwingender Verbraucherschutzvorschriften.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle unwirksamer Bestimmungen treten die gesetzlichen Regelungen.

LightJob stellt die Vermittlungsplattform bereit. Verträge über konkrete Leistungen werden grundsätzlich zwischen den jeweiligen Nutzern geschlossen.